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Testamentsspende: Mit einer Erbschaft helfen
Testamentsspende: Mit einer Erbschaft helfen

Erb­schaft und Legat: Spenden Sie Ihren Nach­­lass, um not­leidenden Menschen nach­haltig zu helfen

Die Nachlass­regelung ist eine sehr persön­liche An­ge­legen­­heit. Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine für eine Erb­schaft oder ein Legat zu­gunsten einer gemein­nützigen Stiftung, um mit dem eigenen Nach­­lass Gutes zu tun. Mit einem Testament legen Sie selbst fest, wie Ihr Nach­lass ver­teilt werden soll. Entscheiden Sie sich für die Swiss Doctors helfen Sie be­nach­teiligt­en Menschen direkt und effektiv – und geben ihnen die Chance auf ein gesund­es und selbst­bestimmtes Leben.

Wir unter­stützen Sie dabei, Ihren Nach­lass sicher und nach Ihren Wünschen zu regeln.

Warum ein Testa­ment sinn­voll ist

Mit einem Testa­ment ent­scheiden Sie selbst, was mit Ihrem Erbe passiert und wie Sie Ihre Werte hinter­lassen. Es geht darum, Ihren letzten Willen nach Ihren Vor­stellungen umzu­setzen.

Ohne Testa­ment gilt die gesetzliche Erb­folge. Demnach erben Ehe- und einge­tragene Lebens­partner, Kinder oder weiter ent­fernte Verwandte – unab­hängig davon, wie viel Kontakt Sie zu den Personen haben. Ein Testa­ment schafft Klar­heit und ver­meidet mögliche Strei­tig­keiten.

Immer mehr Menschen entschei­den sich für eine Erb­schaft oder ein Le­gat zu­gunsten einer gemein­nützigen Organi­sation

In Ihrem Testa­ment haben Sie grosse Gestaltungs­freiheit und können die Personen und/oder Orga­nisa­tionen bedenken, die Ihnen am Herzen liegen. Immer mehr Menschen ent­scheiden sich dazu, in ihrem Testa­ment eine Orga­nisa­tion zu bedenken – weil sie ihre Werte weiter­geben und etwas Bleibendes schaffen oder der Gesell­schaft etwas zurück­geben möchten.

Mit einer Testa­ments­spende sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird und Gutes bewirkt. Damit gestalten Sie auch nach Ihrem Tod die Zukunft mit und beein­flussen das Leben anderer Menschen positiv.

Ihre Möglich­keiten, die Swiss Doctors zu bedenken

Bedenken Sie die Swiss Doctors in Ihrem Testament, helfen Sie dabei, die medi­­zinische Ver­sorgung in Regionen, in denen Leid und Elend zum Allt­ag vieler Menschen ge­hören, nach­­haltig zu ve­rbessern. Als gemein­nützige Organisation sind wir von der Erb­schafts­steuer befreit, wodurch Ihre Zuwen­dungen ohne Abzug in unsere Projekte fliessen und den Menschen direkt helfen.

Das Gute: Wir unter­stützen Sie bei Ihrem Testa­ment und stellen sicher, dass Ihr Wille umge­setzt wird.

Vererben oder vermachen

Erbe

Setzen Sie die Swiss Doctors als Allein­erbe ein, kümmern wir uns um die sichere Abwicklung Ihres Nach­lasses, also darum, Ihren letzten Willen umzu­setzen. Dazu gehört zum Beispiel die Auflösung Ihres Haus­haltes oder die Erfül­lung der im Testa­ment festge­legten Vermächt­nisse an Ange­hörige oder Freunde.

Sprechen Sie uns unver­bind­lich an, wenn Sie uns als Erbe ein­setzen möchten. In einem persön­lichen Gespräch können wir Ihre Vor­stellungen, Wünsche und Herzens­angelegen­heiten vertrau­lich besprechen.

Vermächtnis (Legat)

Möchten Sie die Swiss Doctors mit einem bestimmten Teil Ihres Vermögens unter­stützen, ist ein Vermächt­nis (Legat) der beste Weg. Ein Vermächt­nis kann zum Beispiel ein bestimmter Teil Ihres Bank­ver­mögens oder ein bestimmter Wert­gegen­stand sein.

Bei dieser Form der Zuwen­dung setzen Sie einen Allein­erben und einen oder mehrere Vermächt­nis­nehmer ein, wobei Ihr Erbe gesetz­lich dazu verpflich­tet ist, Ihren Nach­lass abzu­wickeln.

Spenden oder stiften

Spenden

Die Testa­ments­spende ist ein guter Weg, um den Menschen in unseren Projekt­regionen ein­malig und direkt zu helfen. Laut Gesetz müssen Spenden nämlich zeit­nah ausge­geben werden.

Stiften

Stiften hingegen ist lang­fristig ange­legt. Bringen Sie Ihren Nach­lass in eine Stiftung der Swiss Doctors ein, bleibt es im Stiftungs­kapital erhalten, wird also dauer­haft ange­legt. Nur die Zins­erträge fliessen in unsere Projekte. So mehren Sie dauer­haft die Erträge und helfen uns bei der Stiftungs­arbeit über viele Jahre.

Wir unter­stützen Sie bei Ihrem Testa­ment und Ihrem letzten Willen

Mit unserer unver­bind­lichen Beratung rund um Ihr Testa­ment geben wir Ihnen Antworten auf all Ihre offenen Fragen und sorgen gemein­sam dafür, dass Ihr letzter Wille mit Ihrem Testa­ment eingehalten wird. Nehmen Sie unver­bind­lich Kontakt auf, um Ihre Wünsche vertrau­lich zu besprechen.

Dr. med. Christoph Niederberger, Swiss Doctors

Haben Sie Fragen?

Dr. med. Christoph Niederberger hilft Ihnen gerne weiter.

Fragen und Antworten zum Testament

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Mit einem Testa­ment haben Sie die Möglichkeit, genau zu bestimmen, was mit Ihrem Nach­lass passieren soll. Ein Testament ist vor allem dann sinn­voll, wenn Sie nicht nur Ihre Familie, sondern auch liebe Menschen oder Organisa­tionen bedenken, (Wert-)Gegen­stände besonders auf­teilen oder andere individu­elle Vorstel­lungen berück­sichtigen möchten.

Ist kein Testa­ment vor­handen, gilt die im Bürgerlichen Gesetz­buch (BGB) vorge­schriebene Erbfolge: Demnach erben ausschliess­lich Bluts­verwandte, Ehe­partner (oder einge­tragene Lebens­partner) sowie Adoptiv­kinder. Sind Sie nicht verhei­ratet und haben keine Verwandten, so fällt Ihr Ver­mögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Ver­wandten nicht aus­findig gemacht werden können.

Kann ich ein Testa­ment selbst ver­fassen oder brauche ich fachliche Hilfe?

Ein „einfaches“ Testa­ment können Sie selbst hand­schrif­tlich aufsetzen. Je komplexer Ihre Vor­stellungen und Wünsche sind, desto rat­samer ist fach­liche Hilfe, denn so wird das Testa­ment rechts­sicher. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Notar oder Rechts­anwalt für Erb­recht zu finden.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament erstelle?

Bei Ihrem Testa­ment haben Sie grund­sätzlich grosse Gestaltungs­freiheit, dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen präzise formu­lieren und die erforderliche Form eines Testa­ments wahren.

Ehepartner und einge­tragene Lebens­partner, Kinder (ersatz­weise Enkel­kinder) und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sind ausserdem pflicht­teils­berechtigt. Ihnen steht ein Pflicht­teil, also eine Mindest­beteiligung am Nach­lass, zu.

Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie vorher bereits ein gemein­schaft­liches Testa­ment errichtet oder einen Erb­vertrag gesch­lossen haben, besteht eine Bindungs­wirkung, wodurch Ihre Testier­frei­heit fehlt. In diesem Fall ist es sinn­voll, dass Sie sich juris­tisch beraten lassen. Sprechen Sie uns an, wir unter­stützen Sie.

Kann ich mein Testa­ment wider­rufen?

Ja, natürlich können Sie Ihre bis­herigen Testa­mente ganz oder in Teilen ändern. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall alle Form­vorschriften.

Fragen und Antworten zum Thema Erbschaft und Legat

Was ist eine Testa­ments­spende?

Eine Testa­ments­spende ist eine Möglich­keit, eine gemein­nützige Orga­nisation in Ihrem Testa­ment zu bedenken und Ihren Nachlass – oder nur einen Teil davon – für einen guten Zweck zu spenden.

Was ist der Unterschied zwischen Legat und Erbschaft?

„Erbschaft“ und „Legat“ werden oft syno­nym ver­wendet, obwohl die beiden Formen der Zuwen­dung grund­legende Unter­schiede haben:

  • Erbschaft: Bedenken Sie eine Person oder Orga­nisa­tion in Ihrem Testa­ment als Erbe, ist sie dafür verant­wort­lich, Ihren Nach­lass abzu­wickeln. Die Person oder Orga­nisa­tion muss sich also auch um Verbind­lich­keiten oder die Haus­halts­aufl­ösung kümmern und Vermächt­nisse, die im Testa­ment gere­gelt sind, erfüllen. Bei einer Erb­schaft spricht man auch von „Allein­erbe“ oder „Mit­erbe“. „Allein­erbe“ bedeutet, dass Sie der Person oder Orga­nisa­tion den kompletten Nach­lass zusprechen. „Miterbe“ bedeutet, Sie setzen mehrere Erben ein (Erben­gemein­schaft) und bestimmen in Ihrem Testa­ment, welcher Erbe welchen Anteil erhält. Eine Erben­gemein­schaft ist auf Einig­keit ange­wiesen und daher streit­anfällig. Es empfiehlt sich deshalb, einen Allein­erben und mehrere Vermächt­nis­nehmer einzu­setzen, wenn Sie in Ihrem Testa­ment mehrere bedenken möchten.
  • Legat (Vermächt­nis): Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Teil des Erbes, zum Beispiel ein bestimmter Geld­betrag oder einzelne Wert­gegen­stände. Vermächtnis­nehmer können Personen und/oder Orga­nisa­tionen sein. Für sie entstehen – im Gegen­satz zum Erben – keine Pflichten. Sie haften also nicht für die Abwick­lung des Nach­lasses und müssen auch keine Verbind­lich­keiten begleichen.

Wie kann ich die Swiss Doctors bedenken?

Sie können uns in Ihrem Testa­ment als Erbe einsetzen oder in Form eines Legats einen bestimmten Geld­betrag, Sach- oder Vermögens­wert spenden. Eine solche Testa­ments­spende ist eine Zuwen­dung, die wir direkt für unsere Projekte einsetzen. Das bedeutet: Ihre Nach­lass­spende kommt den Menschen vor Ort unmittel­bar zugute und hilft ein­malig.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, Ihren Nach­lass für die Stiftung der Swiss Doctors zu stiften. So bleibt Ihr Nach­lass dauer­haft erhalten, denn nur die Erträge aus dem Kapital der Stiftung werden für die Unter­stützung der Projekt­arbeit verwendet.

Wie hoch ist die Erb­schafts­steuer bei einer Testa­ments­spende?

Die Erb­schafts­steuer ist grund­sätz­lich bei einem Vermögens­erwerb von Todes wegen zu ent­richten. Nach § 13 Erb­schafts­teuer- und Schenkungs­gesetz sind Organisa­tionen mit kirch­lichem, gemein­nützigem oder mild­tätigem Zweck von dieser Steuer­pflicht befreit. Das bedeutet: Ein maximaler Betrag Ihrer Testa­ments­spende an die Swiss Doctors kommt benach­teiligten Menschen zugute.

Warum sollte ich Swiss Doctors etwas vererben oder vermachen?

Mit einem Testa­ment zugunsten der Swiss Doctors helfen Sie uns, benach­teiligten Menschen Zugang zu medi­zini­scher Versor­gung zu ermög­lichen. Mit Ihrer Spende bekommen die Menschen vor Ort die Chance auf ein Leben in Würde, denn neben der Zeit­spende benö­tigen unsere Einsatz­ärztinnen und -ärzte auch finan­zielle Mittel, um die laufende Projekt­arbeit zu finan­zieren.

Kann ich auch Immo­bilien und Wert­gegen­stände vermachen?

Ja, wir freuen uns über jede Art von Zu­wendung, auch über Wert­gegen­stände und Immobilien. Wir lassen diese fach­kundig bewerten und ver­kaufen sie. Der Erlös fliesst dann direkt in unsere Hilfs­projekte.

Wie formuliere ich, wenn ich die Swiss Doctors bedenken möchte?

Sie können den Swiss Doctors ein Vermächtnis hinter­lassen oder als Mit- oder Allein­erben ein­setzen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Auf Wunsch ver­mitteln wir ein Gespräch mit Fach­anwälten.

Kann ich auch mehrere gemein­nützige Organisationen bedenken?

Ja, es ist auch möglich, verschie­dene gemein­nützige Organisationen zu berück­sichtigen. Am besten ist es dann, eine Orga­nisation (oder wenige Organisa­tionen) als Erbe einzu­setzen und die anderen Orga­nisa­tionen mit einem Vermächtnis zu bedenken, um die Nach­lass­abwicklung zu verein­fachen.

Kann ich bestimmen, für welches Projekt mein Nach­lass ver­wendet wird?

Ja, Sie können für ein Projekt oder eine Projekt­komponente verer­ben oder vermachen und so ganz genau entschei­den, wie Sie die Swiss Doctors mit Ihrer Testa­ments­spende unter­stützen möchten. Gerne erör­tern wir mit Ihnen Ihre Möglich­keiten und beraten Sie unver­bindlich.

Wie funktioniert die Nach­lass­abwicklung durch die Swiss Doctors?

Setzen Sie die Swiss Doctors als Erbe ein, über­nehmen wir auch die Abwick­lung Ihres Nach­lasses. Das bedeutet: Wir lösen Ihren Haus­halt auf, kümmern uns um Ihre Bank­ange­legen­heiten und erfüllen Ihre Vermächt­nisse.

Nehmen Sie vorab Kontakt zu uns auf, um Ihre Wünsche und Vorstellungen zu besprechen.

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