Warum ein Testament sinnvoll ist
Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Erbe passiert und wie Sie Ihre Werte hinterlassen. Es geht darum, Ihren letzten Willen nach Ihren Vorstellungen umzusetzen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Demnach erben Ehe- und eingetragene Lebenspartner, Kinder oder weiter entfernte Verwandte – unabhängig davon, wie viel Kontakt Sie zu den Personen haben. Ein Testament schafft Klarheit und vermeidet mögliche Streitigkeiten.
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Erbschaft oder ein Legat zugunsten einer gemeinnützigen Organisation
In Ihrem Testament haben Sie grosse Gestaltungsfreiheit und können die Personen und/oder Organisationen bedenken, die Ihnen am Herzen liegen. Immer mehr Menschen entscheiden sich dazu, in ihrem Testament eine Organisation zu bedenken – weil sie ihre Werte weitergeben und etwas Bleibendes schaffen oder der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten.
Mit einer Testamentsspende sorgen Sie dafür, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird und Gutes bewirkt. Damit gestalten Sie auch nach Ihrem Tod die Zukunft mit und beeinflussen das Leben anderer Menschen positiv.
Ihre Möglichkeiten, die Swiss Doctors zu bedenken
Bedenken Sie die Swiss Doctors in Ihrem Testament, helfen Sie dabei, die medizinische Versorgung in Regionen, in denen Leid und Elend zum Alltag vieler Menschen gehören, nachhaltig zu verbessern. Als gemeinnützige Organisation sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, wodurch Ihre Zuwendungen ohne Abzug in unsere Projekte fliessen und den Menschen direkt helfen.
Das Gute: Wir unterstützen Sie bei Ihrem Testament und stellen sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird.
Vererben oder vermachen
Erbe
Setzen Sie die Swiss Doctors als Alleinerbe ein, kümmern wir uns um die sichere Abwicklung Ihres Nachlasses, also darum, Ihren letzten Willen umzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Auflösung Ihres Haushaltes oder die Erfüllung der im Testament festgelegten Vermächtnisse an Angehörige oder Freunde.
Sprechen Sie uns unverbindlich an, wenn Sie uns als Erbe einsetzen möchten. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre Vorstellungen, Wünsche und Herzensangelegenheiten vertraulich besprechen.
Vermächtnis (Legat)
Möchten Sie die Swiss Doctors mit einem bestimmten Teil Ihres Vermögens unterstützen, ist ein Vermächtnis (Legat) der beste Weg. Ein Vermächtnis kann zum Beispiel ein bestimmter Teil Ihres Bankvermögens oder ein bestimmter Wertgegenstand sein.
Bei dieser Form der Zuwendung setzen Sie einen Alleinerben und einen oder mehrere Vermächtnisnehmer ein, wobei Ihr Erbe gesetzlich dazu verpflichtet ist, Ihren Nachlass abzuwickeln.
Spenden oder stiften
Spenden
Die Testamentsspende ist ein guter Weg, um den Menschen in unseren Projektregionen einmalig und direkt zu helfen. Laut Gesetz müssen Spenden nämlich zeitnah ausgegeben werden.
Stiften
Stiften hingegen ist langfristig angelegt. Bringen Sie Ihren Nachlass in eine Stiftung der Swiss Doctors ein, bleibt es im Stiftungskapital erhalten, wird also dauerhaft angelegt. Nur die Zinserträge fliessen in unsere Projekte. So mehren Sie dauerhaft die Erträge und helfen uns bei der Stiftungsarbeit über viele Jahre.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Testament und Ihrem letzten Willen
Mit unserer unverbindlichen Beratung rund um Ihr Testament geben wir Ihnen Antworten auf all Ihre offenen Fragen und sorgen gemeinsam dafür, dass Ihr letzter Wille mit Ihrem Testament eingehalten wird. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um Ihre Wünsche vertraulich zu besprechen.
Haben Sie Fragen?
Dr. med. Christoph Niederberger hilft Ihnen gerne weiter.
Fragen und Antworten zum Testament
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, genau zu bestimmen, was mit Ihrem Nachlass passieren soll. Ein Testament ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie nicht nur Ihre Familie, sondern auch liebe Menschen oder Organisationen bedenken, (Wert-)Gegenstände besonders aufteilen oder andere individuelle Vorstellungen berücksichtigen möchten.
Ist kein Testament vorhanden, gilt die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Erbfolge: Demnach erben ausschliesslich Blutsverwandte, Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner) sowie Adoptivkinder. Sind Sie nicht verheiratet und haben keine Verwandten, so fällt Ihr Vermögen an den Staat. Das gilt auch, wenn Ihre Verwandten nicht ausfindig gemacht werden können.
Kann ich ein Testament selbst verfassen oder brauche ich fachliche Hilfe?
Ein „einfaches“ Testament können Sie selbst handschriftlich aufsetzen. Je komplexer Ihre Vorstellungen und Wünsche sind, desto ratsamer ist fachliche Hilfe, denn so wird das Testament rechtssicher. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Notar oder Rechtsanwalt für Erbrecht zu finden.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Testament erstelle?
Bei Ihrem Testament haben Sie grundsätzlich grosse Gestaltungsfreiheit, dennoch ist es wichtig, dass Sie Ihren letzten Willen präzise formulieren und die erforderliche Form eines Testaments wahren.
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, Kinder (ersatzweise Enkelkinder) und Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind) sind ausserdem pflichtteilsberechtigt. Ihnen steht ein Pflichtteil, also eine Mindestbeteiligung am Nachlass, zu.
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie vorher bereits ein gemeinschaftliches Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen haben, besteht eine Bindungswirkung, wodurch Ihre Testierfreiheit fehlt. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass Sie sich juristisch beraten lassen. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie.
Kann ich mein Testament widerrufen?
Ja, natürlich können Sie Ihre bisherigen Testamente ganz oder in Teilen ändern. Bitte beachten Sie auch in diesem Fall alle Formvorschriften.
Fragen und Antworten zum Thema Erbschaft und Legat
Was ist eine Testamentsspende?
Eine Testamentsspende ist eine Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament zu bedenken und Ihren Nachlass – oder nur einen Teil davon – für einen guten Zweck zu spenden.
Was ist der Unterschied zwischen Legat und Erbschaft?
„Erbschaft“ und „Legat“ werden oft synonym verwendet, obwohl die beiden Formen der Zuwendung grundlegende Unterschiede haben:
- Erbschaft: Bedenken Sie eine Person oder Organisation in Ihrem Testament als Erbe, ist sie dafür verantwortlich, Ihren Nachlass abzuwickeln. Die Person oder Organisation muss sich also auch um Verbindlichkeiten oder die Haushaltsauflösung kümmern und Vermächtnisse, die im Testament geregelt sind, erfüllen. Bei einer Erbschaft spricht man auch von „Alleinerbe“ oder „Miterbe“. „Alleinerbe“ bedeutet, dass Sie der Person oder Organisation den kompletten Nachlass zusprechen. „Miterbe“ bedeutet, Sie setzen mehrere Erben ein (Erbengemeinschaft) und bestimmen in Ihrem Testament, welcher Erbe welchen Anteil erhält. Eine Erbengemeinschaft ist auf Einigkeit angewiesen und daher streitanfällig. Es empfiehlt sich deshalb, einen Alleinerben und mehrere Vermächtnisnehmer einzusetzen, wenn Sie in Ihrem Testament mehrere bedenken möchten.
- Legat (Vermächtnis): Ein Vermächtnis ist ein bestimmter Teil des Erbes, zum Beispiel ein bestimmter Geldbetrag oder einzelne Wertgegenstände. Vermächtnisnehmer können Personen und/oder Organisationen sein. Für sie entstehen – im Gegensatz zum Erben – keine Pflichten. Sie haften also nicht für die Abwicklung des Nachlasses und müssen auch keine Verbindlichkeiten begleichen.
Wie kann ich die Swiss Doctors bedenken?
Sie können uns in Ihrem Testament als Erbe einsetzen oder in Form eines Legats einen bestimmten Geldbetrag, Sach- oder Vermögenswert spenden. Eine solche Testamentsspende ist eine Zuwendung, die wir direkt für unsere Projekte einsetzen. Das bedeutet: Ihre Nachlassspende kommt den Menschen vor Ort unmittelbar zugute und hilft einmalig.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, Ihren Nachlass für die Stiftung der Swiss Doctors zu stiften. So bleibt Ihr Nachlass dauerhaft erhalten, denn nur die Erträge aus dem Kapital der Stiftung werden für die Unterstützung der Projektarbeit verwendet.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei einer Testamentsspende?
Die Erbschaftssteuer ist grundsätzlich bei einem Vermögenserwerb von Todes wegen zu entrichten. Nach § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz sind Organisationen mit kirchlichem, gemeinnützigem oder mildtätigem Zweck von dieser Steuerpflicht befreit. Das bedeutet: Ein maximaler Betrag Ihrer Testamentsspende an die Swiss Doctors kommt benachteiligten Menschen zugute.
Warum sollte ich Swiss Doctors etwas vererben oder vermachen?
Mit einem Testament zugunsten der Swiss Doctors helfen Sie uns, benachteiligten Menschen Zugang zu medizinischer Versorgung zu ermöglichen. Mit Ihrer Spende bekommen die Menschen vor Ort die Chance auf ein Leben in Würde, denn neben der Zeitspende benötigen unsere Einsatzärztinnen und -ärzte auch finanzielle Mittel, um die laufende Projektarbeit zu finanzieren.
Kann ich auch Immobilien und Wertgegenstände vermachen?
Ja, wir freuen uns über jede Art von Zuwendung, auch über Wertgegenstände und Immobilien. Wir lassen diese fachkundig bewerten und verkaufen sie. Der Erlös fliesst dann direkt in unsere Hilfsprojekte.
Wie formuliere ich, wenn ich die Swiss Doctors bedenken möchte?
Sie können den Swiss Doctors ein Vermächtnis hinterlassen oder als Mit- oder Alleinerben einsetzen. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an. Auf Wunsch vermitteln wir ein Gespräch mit Fachanwälten.
Kann ich auch mehrere gemeinnützige Organisationen bedenken?
Ja, es ist auch möglich, verschiedene gemeinnützige Organisationen zu berücksichtigen. Am besten ist es dann, eine Organisation (oder wenige Organisationen) als Erbe einzusetzen und die anderen Organisationen mit einem Vermächtnis zu bedenken, um die Nachlassabwicklung zu vereinfachen.
Kann ich bestimmen, für welches Projekt mein Nachlass verwendet wird?
Ja, Sie können für ein Projekt oder eine Projektkomponente vererben oder vermachen und so ganz genau entscheiden, wie Sie die Swiss Doctors mit Ihrer Testamentsspende unterstützen möchten. Gerne erörtern wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und beraten Sie unverbindlich.
Wie funktioniert die Nachlassabwicklung durch die Swiss Doctors?
Setzen Sie die Swiss Doctors als Erbe ein, übernehmen wir auch die Abwicklung Ihres Nachlasses. Das bedeutet: Wir lösen Ihren Haushalt auf, kümmern uns um Ihre Bankangelegenheiten und erfüllen Ihre Vermächtnisse.
Nehmen Sie vorab Kontakt zu uns auf, um Ihre Wünsche und Vorstellungen zu besprechen.