Kindesschutzrichtlinien
Wichtige Instrumente der Kindesschutzrichtlinien (Child Protection Policy) sind das Child Protection Handbook (verfügbar auf Englisch und Spanisch), der Verhaltenskodex (Code of Conduct - ab Seite 26 im Child Protection Handbook), die Regelung für externe Besucher der Projekte (Visitor Planning Information (Englisch und Spanisch), die Richtlinien zur Risikobewertung, zur Bewertung von Arzt- und Partnerprojekten sowie die Anleitung für Monitoring und Evaluation (Englisch und Spanisch) zur Sicherstellung der wirklichen Anwendung der Kindesschutzrichtlinien.
Präsidium, Vorstand, in die Projekte reisende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausreisenden Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den unterschriebenen Verhaltenskodex und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vorzulegen.
In der Zentrale unserer Partnerorganisation German Doctors gibt es einen Kindesschutzbeauftragten (Child Protection Officer), in jedem Projekt gibt es einen Child Protection Representative.
Die in die Projekte reisenden Ärztinnen und Ärzte erhalten zur Orientierung das Child Protection Handbook per E-Mail. Die einheimischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden zum Thema geschult und unterschreiben den Verhaltenskodex. Durch das kontinuierliche Monitoring wird die Umsetzung der Child Protection Policy überprüft.
Mit einheimischen Kindesschutz-Institutionen bestehen Kontakte, um in den ärztlichen Sprechstunden und im Umfeld der Projekte entdeckte von Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche zu betreuen. Die Partnerprojekte von Swiss Doctors - also die Projekte, die ohne Personaleinsatz finanziell und beratend unterstützt werden - werden motiviert Kindesschutzrichtlinien einzuführen, sofern sie noch keine haben.