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Ihre Kaffara für Kinder in Not
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Kaffāra: Spenden und Sühne für Kinder in Not leisten

Kaffāra („Sühne“, „Sühneleistung vor Allah“) leisten gläubige Muslime als Aus­gleich, wenn sie im Fasten­monat Ramadan Fehler be­gangen haben – sei es durch ab­sichtliches Fasten­brechen ohne triftigen Grund oder durch eine grund­lose Ver­zögerung beim Nach­holen von Fasten­tagen. Dabei sollen Muslime laut Koran für jeden nicht ge­fasteten Tag als Ersatz­leistung 60 be­dürftige Personen mit einer einfachen Mahlzeit speisen.

Spenden Sie Ihre Kaffāra an die Swiss Doctors und helfen Sie im Ramadan hungerleidenden Kindern in Bangladesch.

Wer wir sind

Kaffāra spenden und Sühne leisten

Eine einfache Mahlzeit entspricht in der Schweiz derzeit dem Gegenwert von 10 Franken pro Person. Pro Tag, an dem ab­sichtlich nicht ge­fastet wurde, sind also 600 Franken Kaffāra zu ent­richten, um 60 Personen zu speisen.

Auch ein nicht eingehaltenes Versprechen kann durch die Zahlung der Kaffāra gesühnt werden. Muslime müssen dann 10 Menschen speisen, also 100 Franken Kaffāra entrichten.

Ihre Kaffāra-Spende bekämpft den Hunger in Bangladesch

Ihre Kaffāra an die Swiss Doctors setzen wir für Ernährungsprogramme in Bangladesch ein. In dem muslimisch geprägten Land gehört Hunger leider zum All­tag – daher unterhalten wir dort neben unserer basis­medizinischen Arbeit auch spezielle Er­nährungs­programme für stark unter­ernährte Kinder.

Mit den 600 Franken Ihrer Kaffāra versorgen wir in Bangladesch 25 Kinder ein Jahr lang mit warmen Mahl­zeiten.

Jetzt spenden

Fragen zu Ihrer Kaffāra

Was bedeutet Kaffāra?

„Kaffāra“ (Kaffarah) bedeutet im Islam „Sühne“ oder „Sühneleistung vor Allah“. Gläubige Muslime, die im Fastenmonat Ramadan Fehler oder Sünden begehen, müssen Kaffāra leisten – zum Beispiel durch ab­sichtliches Fasten­brechen ohne triftigen Grund, eine grund­lose Ver­zögerung beim Nach­holen von Fasten­tagen oder durch ein nicht eingehaltenes Versprechen.

Wann muss man Kaffāra leisten?

Kaffāra ist eine Leistung, die als Sühne für einen Fehler oder eine Sünde getätigt wird. Es gibt viele Situationen, in denen die Kaffāra für Muslime vorge­schrieben ist: Bricht man das Fasten ohne triftigen Grund oder fastet erst gar nicht, obwohl man gesund­heitlich dazu in der Lage wäre, ist als Ausgleich Kaffāra zu ent­richten. Auch ein nicht einge­haltenes Versprechen vor Allah kann durch die Zahlung der Kaffāra gesühnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Kaffāra und Fidya?

Kaffāra und Fidya sind Ersatz­leistungen für Muslime, die im Fasten­monat Ramadan nicht fasten. Der Unterschied:

  • Kaffāra leisten Muslime, die im Ramadan Fehler begangen haben, durch Fasten­brechen oder die Nicht­einhaltung eines Versprechens.
  • Fidya leisten Muslime, die im Ramadan aus trif­tigem Grund nicht fasten können, zum Beispiel aufgrund von Krank­heit oder Alter.

Wie hoch ist die Kaffāra bei Nichtfasten?

Laut Koran müssen Muslime für jeden absichtlich nicht ge­fasteten Tag als Sühneleistung 60 be­dürftige Personen speisen. Die Höhe der Kaffāra ent­spricht dem Gegen­wert für eine einfache Mahl­zeit (in Deutschland sind dies der­zeit 10 Franken pro Person) mal 60. Pro Tag an dem absichtlich nicht gefastet wurde, müssen gläubige Muslime also 600 Franken Kaffāra entrichten.

Wie hoch ist die Kaffāra bei einem nicht eingehaltenen Schwur?

Ein nicht einge­haltenes Versprechen vor Allah wird durch die Speisung von zehn bedürf­tigen Menschen gesühnt. In der Schweiz ent­spricht dies einem Betrag von 100 Franken, der als Kaffāra gespendet werden soll.

Kann jemand sich dies nicht leisten, so sollte er, verbunden mit der Absicht, nie wieder ein Versprechen zu brechen, drei Tage fasten.

Wie wird die Kaffāra verwendet?

Die Kaffāra kann sowohl für Lebens­mittel als auch für andere Hilfsgüter, wie zum Beispiel Kleidung, genutzt werden. Die Swiss Doctors verwenden die Kaffara das ganze Jahr über für das Ernährungs­zentrum in Bangladesch, wo bedürftige Muslime warme Mahl­zeiten erhalten.

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Die Zakāt ist eine religiöse Pflicht für alle Muslime und eine der fünf Säulen des Islam. Jeder Muslim, der wohl­­habend genug ist, soll einmal im Jahr einen Teil seines Ver­­mögens an be­dürftige Menschen spenden.

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Zu Iftār helfen

Das Fasten im Ramadan erinnert jeden Muslim daran, dass un­zählige Menschen das Ge­fühl von Hunger nur zu gut kennen – und das nicht nur von Imsak bis Iftār. Helfen Sie, leere Mägen zu füllen.

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Fidya leisten

Die Fidya ist eine Kompen­sation, die viele Muslime leisten, die im Ramadan nicht fasten können – sei es aus Alters­­gründen, auf­­grund von Krank­­heit oder während der Schwanger­schaft und Still­­zeit.

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Für Muslime auf der ganzen Welt ist sie die heilig­ste Nacht im ganzen Jahr: In der Lailat al-Qadr versammeln sich Gläubige im Monat Ramadan, um gemein­sam zu beten – und ihr Schick­sal zu beeinflussen.

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Es gibt verschie­dene Wege, Allah anzu­beten. Einer von ihnen ist die Sadaqa – die frei­willige Spende von Almosen. Mit Ihrer Sadaqa geben Sie bedürf­tigen Menschen die Chance auf ein gesundes und selbst­bestimmtes Leben.

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Zu Ramadan helfen

Mit einer Ramadan-Spende an Swiss Doctors helfen Sie Muslimen in Not. Jedes Jahr gehen über 200 Ärztinnen und Ärzte aus dem deutsch­sprachigen Raum ehren­amtlich in den Ein­satz und be­handeln un­zählige bedürftige Patienten

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Wer wir sind

Swiss Doctors ist eine private, gemeinnützige, politisch und konfessionell unabhängige Hilfsorganisation. Unsere Arbeit steht für Toleranz und Wertschätzung kultureller und gesellschaftlicher Vielfalt.

Wir entsenden un­ent­geltlich arbeitende Ärztinnen und Ärzte in Projekte auf den Philippinen, nach Indien, Bangladesch und Kenia. Außerdem engagieren wir uns im Bereich der Flüchtlingshilfe. Wir setzen uns für ein Leben in Würde ein und kümmern uns um die Ge­sundheits­versorgung und die Aus­bildung be­nach­teiligter Menschen in unseren Einsatz­regionen. Durch Präventiv­maß­namen wie be­gleitende Er­nährungs­programme oder Hygiene­schulungen sind wir zu­dem be­strebt, die Gesund­heit unserer Patientinnen und Patienten auch lang­fristig zu ver­bessern. Unsere Hilfe ge­währen wir allen Menschen ohne Ansehen von ethnischer Zu­gehörigkeit, Religion, Staats­angehörigkeit, politischer Über­zeugung oder sonstigen Unter­scheidungs­merkmalen.

Unsere Ärztinnen und Ärzte arbeiten für uns ehren­amtlich in ihrem Jahres­urlaub oder im Ruhe­stand für einen Zeit­raum von 6 Wochen und ver­zichten dabei auf jegliche Ver­gütung. Den Menschen in unseren Projekt­regionen bieten wir auf diesem Wege Hilfe, die bleibt!